Mit Pflegegrad
Zuschuss Ihrer Pflegekasse
Die Pflegekasse unterstützt Sie finanziell bei Maßnahmen, die Ihr Badezimmer sicherer und komfortabler machen. Mit einem anerkannten Pflegegrad können Sie einen Zuschuss erhalten – wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Förderung einfach nutzen können.
Zuschuss bis zu 4.180€
Voraussetzungen für den Pflegekassen-Zuschuss
Für einen Zuschuss der Pflegekasse muss in der Regel ein anerkannter Pflegegrad vorliegen. Zudem muss die geplante Maßnahme den Alltag erleichtern, die Selbstständigkeit fördern oder die häusliche Pflege verbessern. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn des Umbaus gestellt und genehmigt wird – dabei unterstützen wir Sie selbstverständlich.
So sieht der Antrag aus (Beispiel)
Wir übernehmen den Papierkram: So läuft der Antrag ab
Pflegegrad gemeinsam prüfen
Wir klären mit Ihnen, ob die Voraussetzungen für den Zuschuss erfüllt sind.
Antrag einfach und korrekt stellen
Wir helfen Ihnen bei allen Unterlagen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Nach Genehmigung setzen wir alles um
Sobald die Zusage vorliegt, führen wir den Umbau durch und begleiten Sie auch bei der Abrechnung.
Kostenbeispiel - mit Pflegegrad Zuschuss sichern
Lösung 1: Badewannentür
Badewannentür für 0 €*
* Nach Abzug des Pflegekassen-Zuschusses
- die kostengünstige Alternative zum Badumbau
- An einem Tag montiert, nach 24 Stunden nutzbar
- Der niedrige Einstieg erleichtert Ihre mobile, eigenständige Bewegung erheblich
- Das patentierte Verfahren gewährleistet auch nach vielen Jahren eine 100% wasserdichte Tür
- 5 Jahre Herstellergarantie, TÜV-geprüft
Lösung 2: Wanne zur Dusche
Zuschuss von 4.180,- €*
* Nach Abzug des Pflegekassen-Zuschusses
- Antrag an die Pflegekasse, erledigen wir auf Wunsch für Sie
- Nach Freigabe der Pflegekasse, Vereinbarung des Montagetermins
- Kurze Montagezeit
- Nutzung der neuen Dusche nach 24 Stunden
Zuschuss der Pflegekasse für den Badumbau – Voraussetzungen & Ablauf einfach erklärt
Wer einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) hat, kann von der Pflegekasse bis zu 4.180 Euro für den barrierefreien Umbau des Bads erhalten – etwa für eine nachträglich eingebaute Badewannentür. Voraussetzung ist ein rechtzeitig vor Baubeginn gestellter Antrag mit Kostenvoranschlag. Wir beraten Sie vor Ort, klären die Förderfähigkeit und übernehmen die komplette Antragsabwicklung.
Finanzielle Unterstützung für mehr Barrierefreiheit im eigenen Heim
Wenn bei einer Person eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, gewährt die Pflegeversicherung finanzielle Hilfen für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Ein geförderter Badumbau über die Pflegekasse kann dabei helfen, die häusliche Pflege erheblich zu erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung wiederherzustellen.
Bis zu 4.180 Euro stehen jedem Pflegebedürftigen pro Maßnahme zur Verfügung. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden und deckt in vielen Fällen bereits die gesamten Kosten für den Einbau einer nachträglichen Badewannentür vollständig ab.
Voraussetzungen für den Zuschuss bei vorliegendem Pflegegrad
Um die Kostenübernahme erfolgreich zu beantragen, muss mindestens der Pflegegrad 1 offiziell festgestellt worden sein. Jeder erhaltene Pflegegrad berechtigt zum Badumbau im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen, sofern die Umbaumaßnahme dazu beiträgt, Barrieren im Alltag abzubauen.
Es ist wichtig, den Antrag vor Beginn der handwerklichen Arbeiten bei der zuständigen Kasse einzureichen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und Kostenvoranschläge, damit die Beantragung zügig und reibungslos verläuft und Sie die Ihnen zustehende Förderung voll ausschöpfen können.
Spezialisierte Teilsanierung statt teurer Komplettmaßnahmen
Viele Betroffene nehmen fälschlicherweise an, dass für die Bewilligung des Zuschusses das gesamte Bad saniert werden muss. Tatsächlich fördert die Kasse gezielt die Maßnahmen, die eine konkrete Erleichterung schaffen.
Der Einbau einer Badewannentüre fällt genau unter diese Kategorie, da er das Sturzrisiko beim Betreten der Wanne effektiv beseitigt. Durch die Fokussierung auf diese saubere Teilrenovierung reicht der maximale Zuschussbetrag meist aus, um die Anpassung ohne hohe Eigenanteile umzusetzen. So wird aus einer täglichen Hürde schnell wieder ein sicherer Ort der Hygiene.
Finanzielle Förderung nach § 40 SGB XI für den Pflegebereich
Für einen seniorengerechten Badumbau mit Pflegegrad gewährt die Pflegekasse einen finanziellen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person. Zweck dieser Leistung nach § 40 Abs. 4 SGB XI ist die Wiederherstellung oder Umgestaltung des häuslichen Wohnumfelds, um die selbstständige Lebensführung zu ermöglichen und die Pflegekraft zu entlasten.
Über eine persönliche Beratung vor Ort lässt sich die Förderfähigkeit von Teilmaßnahmen wie dem Einbau einer Badewannentür direkt im eigenen Sanitärbereich klären.
Gesetzliche Kriterien für die Erstattung durch die Pflegekasse
Hinsichtlich der Frage, welche Voraussetzungen es für den Badumbau durch die Pflegekasse gibt, steht das Vorliegen eines anerkannten Pflegegrads (Grad 1 bis 5) an erster Stelle. Zudem muss die geplante Maßnahme die Barrieren im Alltag nachweislich reduzieren.
Der Förderantrag ist stets vor Beginn der Handwerksarbeiten bei der Kasse einzureichen. Dem Antrag werden ein detaillierter Kostenvoranschlag des Fachbetriebs sowie gegebenenfalls Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) beigefügt.
Vor-Ort-Beratung und reibungslose Antragsabwicklung
Interessenten können für einen seniorengerechten Badumbau mit Pflegegrad-Zuschuss eine fachkundige Beratung vor Ort buchen. Erfahrene Berater analysieren die baulichen Voraussetzungen und erstellen ein normgerechtes Angebot zur Vorlage bei der Pflegekasse.
Nach erfolgter Genehmigung und Umsetzung der handwerklichen Anpassung kann die Abrechnung direkt erfolgen, wodurch der finanzielle Eigenanteil für Pflegebedürftige und deren Familien minimiert wird.
Die häufigsten Fragen zum Kassenzuschuss
Was zahlt die Krankenkasse für den Badumbau?
Die Pflegekasse bezuschusst sogenannte „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ mit bis zu 4.180 € pro Person. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, kann sich der Zuschuss entsprechend erhöhen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Was wird konkret bezuschusst?
Gefördert werden Maßnahmen, die den Alltag erleichtern, z. B.:
- Einbau einer Badewannentür
- Umbau von Wanne zur Dusche
Muss ich den Antrag vor dem Umbau stellen?
Ja, ganz wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt und genehmigt werden. Nachträglich ist eine Förderung in der Regel nicht möglich.
Wer hilft mir beim Antrag?
Wir unterstützen Sie gerne dabei. Auf Wunsch helfen wir Ihnen bei der Antragstellung und den notwendigen Unterlagen, damit alles reibungslos abläuft.
Wie lange dauert die Genehmigung?
In der Regel entscheidet die Pflegekasse innerhalb von 2 bis 5 Wochen – manchmal schneller, je nach Fall.
Kann ich mehrere Maßnahmen kombinieren?
Ja, solange sie sinnvoll sind und den Alltag verbessern. Wichtig ist, dass alles im Antrag begründet wird.
Bekomme ich den Zuschuss ausgezahlt oder wird er verrechnet?
Der Zuschuss wird in der Regel nach Abschluss der Maßnahme gegen Rechnung erstattet.
Gibt es auch Zuschüsse ohne Pflegegrad?
Teilweise gibt es regionale Förderprogramme oder KfW-Zuschüsse. Diese sind jedoch begrenzt und oft an Bedingungen geknüpft.
Nutzen Sie unsere
persönliche Beratung
Wir schwatzen Ihnen nichts auf. Die Beratung ist für Sie kostenlos und unverbindlich – Sie entscheiden ganz in Ruhe, ob der Umbau für Sie sinnvoll ist.
Wir freuen uns auf Sie!