Mit Pflegegrad
Zuschuss Ihrer Pflegekasse
Die Pflegekasse unterstützt Sie finanziell bei Maßnahmen, die Ihr Badezimmer sicherer und komfortabler machen. Mit einem anerkannten Pflegegrad können Sie einen Zuschuss erhalten – wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Förderung einfach nutzen können.
Zuschuss bis zu 4.180€
Voraussetzungen für den Pflegekassen-Zuschuss
Für einen Zuschuss der Pflegekasse muss in der Regel ein anerkannter Pflegegrad vorliegen. Zudem muss die geplante Maßnahme den Alltag erleichtern, die Selbstständigkeit fördern oder die häusliche Pflege verbessern. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn des Umbaus gestellt und genehmigt wird – dabei unterstützen wir Sie selbstverständlich.
So sieht der Antrag aus (Beispiel)
Wir übernehmen den Papierkram: So läuft der Antrag ab
Pflegegrad gemeinsam prüfen
Wir klären mit Ihnen, ob die Voraussetzungen für den Zuschuss erfüllt sind.
Antrag einfach und korrekt stellen
Wir helfen Ihnen bei allen Unterlagen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Nach Genehmigung setzen wir alles um
Sobald die Zusage vorliegt, führen wir den Umbau durch und begleiten Sie auch bei der Abrechnung.
Kostenbeispiel - mit Pflegegrad Zuschuss sichern
Lösung 1: Badewannentür
Badewannentür für 0 €*
* Nach Abzug des Pflegekassen-Zuschusses
- die kostengünstige Alternative zum Badumbau
- An einem Tag montiert, nach 24 Stunden nutzbar
- Der niedrige Einstieg erleichtert Ihre mobile, eigenständige Bewegung erheblich
- Das patentierte Verfahren gewährleistet auch nach vielen Jahren eine 100% wasserdichte Tür
- 5 Jahre Herstellergarantie, TÜV-geprüft
Lösung 2: Wanne zur Dusche
Zuschuss von 4.180,- €*
* Nach Abzug des Pflegekassen-Zuschusses
- Antrag an die Pflegekasse, erledigen wir auf Wunsch für Sie
- Nach Freigabe der Pflegekasse, Vereinbarung des Montagetermins
- Kurze Montagezeit
- Nutzung der neuen Dusche nach 24 Stunden
Die häufigsten Fragen zum Kassenzuschuss
Was zahlt die Krankenkasse für den Badumbau?
Die Pflegekasse bezuschusst sogenannte „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ mit bis zu 4.180 € pro Person. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, kann sich der Zuschuss entsprechend erhöhen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Was wird konkret bezuschusst?
Gefördert werden Maßnahmen, die den Alltag erleichtern, z. B.:
- Einbau einer Badewannentür
- Umbau von Wanne zur Dusche
Muss ich den Antrag vor dem Umbau stellen?
Ja, ganz wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt und genehmigt werden. Nachträglich ist eine Förderung in der Regel nicht möglich.
Wer hilft mir beim Antrag?
Wir unterstützen Sie gerne dabei. Auf Wunsch helfen wir Ihnen bei der Antragstellung und den notwendigen Unterlagen, damit alles reibungslos abläuft.
Wie lange dauert die Genehmigung?
In der Regel entscheidet die Pflegekasse innerhalb von 2 bis 5 Wochen – manchmal schneller, je nach Fall.
Kann ich mehrere Maßnahmen kombinieren?
Ja, solange sie sinnvoll sind und den Alltag verbessern. Wichtig ist, dass alles im Antrag begründet wird.
Bekomme ich den Zuschuss ausgezahlt oder wird er verrechnet?
Der Zuschuss wird in der Regel nach Abschluss der Maßnahme gegen Rechnung erstattet.
Gibt es auch Zuschüsse ohne Pflegegrad?
Teilweise gibt es regionale Förderprogramme oder KfW-Zuschüsse. Diese sind jedoch begrenzt und oft an Bedingungen geknüpft.
Nutzen Sie unsere
persönliche Beratung
Wir schwatzen Ihnen nichts auf. Die Beratung ist für Sie kostenlos und unverbindlich – Sie entscheiden ganz in Ruhe, ob der Umbau für Sie sinnvoll ist.
Wir freuen uns auf Sie!